Jährlich werden in Deutschland mehr als 500.000 Versandstücke mit radioaktiven Stoffen transportiert. Über 90 Prozent davon stammen nicht nur aus Kernkraftwerken, sondern auch aus Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Universitäten und industriellen Anwendungen. Diese Abfälle sind schwach- bis mittelradioaktiv und werden per LKW transportiert. Sie führen von öffentlichen oder industriellen Einrichtungen in die Landessammelstellen der Bundesländer. Die übrigen 10 Prozent sind hochradioaktiv und meist abgebrannte Brennelemente, die von den Kernkraftwerken in die Standort-Zwischenlager in unmittelbarer Nähe transportiert werden. Dabei werden keine öffentlichen Verkehrswege beansprucht. Die Genehmigungen werden durch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - einer oberen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - erteilt.
Die meisten genehmigungspflichtigen Transporte verlaufen ohne jeglichen Protest - auch mehrfach im Monat ins zentrale Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben. Nur die jährlichen Transporte hochradioaktiver Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung sind für die Gegner Anlass zu öffentlichkeitswirksamen Protesten gegen die Kernenergie.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigt die Transporte, wenn Sicherheit von Menschen und Umwelt gewährleistet ist. Das setzt voraus, dass die Strahlung sowohl für die Sicherungskräfte der Polizei und Bundespolizei, die solche Transporte begleiten, als auch für die Bevölkerung im Transportgebiet deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten bleibt.
Bis 2005 war die Wiederaufarbeitung gesetzlich vorgesehener Entsorgungsweg. Die verbrauchten Brennelemente wurden dazu nach Frankreich und Großbritannien transportiert und dort wiederaufgearbeitet. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben zu diesem Zweck umfassende Verträge mit den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield abgeschlossen.
Neben dem wiederverwertbaren Kernbrennstoff fallen bei der Wiederaufarbeitung auch radioaktive Abfälle an, zu deren Rücknahme sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet hat. Dieser Verpflichtung kommt sie selbstverständlich nach. 
Download: Die Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich und Großbritannien (1,5 MB)
Diese Transporte gehen in das zentrale Zwischenlager Gorleben. Nur diese Anlage, die von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH betrieben wird, verfügt über eine Genehmigung, Behälter mit den Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland aufzubewahren. Rund 130 Behälter mit je 28 Stahlzylindern, in denen sich der in Glasblöcke eingeschmolzene und verschweißte Abfall befindet, wurden und werden in den nächsten Jahren dorthin gebracht.
Die seit 30. Juni 2005 anfallenden ausgedienten Brennelemente werden in Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten aufbewahrt. Die Verweildauer in den Standort-Zwischenlagern beträgt maximal 40 Jahre. Sobald ein Endlager für diese Abfälle zur Verfügung steht, werden auch sie dorthin transportiert. Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist der Salzstock Gorleben nach den bisherigen Erkundungsergebnissen geeignet.
