Kernenergie mit Gegenwind oder Rückenwind?

Kernenergie mit Gegenwind oder Rückenwind?

H. Schneider

Zur Stromerzeugung werden Kernenergie und erneuerbare Energien oft als unvereinbarer Gegensatz hingestellt. Entgegen anderslautenden Behauptungen verfügen Kernkraftwerke über schnelle Lastwechselmöglichkeiten und können vermehrt zur Ausregelung der sehr häufig stark fluktuierenden Einspeisung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden, d.h. beide Energieerzeugungsformen ergänzen sich in der Praxis ideal.

Beide Energieerzeugungsformen sind auch Gegenstand des Energiewirtschaftsgesetzes, dessen "Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit" ist und nach dem die "Energieversorgungsunternehmen zu einer Versorgung verpflichtet" sind, die diesen Grundsätzen entspricht.

Dabei sind die Energieversorger selbstverständlich an die gesamte Rechtsordnung gebunden. Das Atomgesetz wurde 2002 in Richtung Kernenergieausstieg geändert. Die Verfassungsmäßigkeit und die Vereinbarkeit mit dem EURATOM-Vertrag waren umstritten. Zahlreiche Rechtsgutachten begründeten gegensätzliche Ansichten des Kernenergieausstiegs zu verschiedensten nationalen deutschen Gesetzesaspekten wie z.B. des Wettbewerbsrechtes auf dem Energiemarkt.

Insgesamt sieht sich die Kernenergie heute eher einem Gegenwind ausgesetzt, es sei denn, die Einsicht setzte sich endlich durch, dass sich Kernenergie und Windenergie in der Praxis sehr gut ergänzen.